§ 1 Vertragsabschluss
Der Vetrag für die Tierbetreuung kommt durch die Annahme des unterschriebenen Betreuungsvertrags des Kunden durch den Betreuer zustande. Der Vertrag kann schriftlich per Briefpost oder per Mail zustande kommen und gilt als angenommen, wenn der Betreuer den Erhalt schriftlich bestätigt hat. Bei einer kurzfristigen Buchungsanfrage von Bestandskunden unter 7 Tagen gilt ein Betreuungsplatz auch dann als verbindlich, wenn dem Betreuer alle buchungsrelevanten Daten (Name des Tierhalters, Buchungszeitraum, Anzahl & Art der Tiere) vorliegen und die Buchung von ihm bestätigt wurde. Diese Übermittlung kann auch per Mail oder fernmündlich per Telefon erfolgen.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Betreuungsvertrages ist die Versorgung und/oder Betreuung des Tieres sowie die Erfüllung etwaig gebuchter und vereinbarter Sonderleistungen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung Abrechnung
Fahrtkosten
§ 4 Vertragsgrundlagen der Tierbetreuung
Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass
das zu betreuende Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.
Bei seinem Tier bei Betreuungsantritt keine ansteckenden Krankheiten oder ein Parasitenbefall vorliegen. Sollte der Tierhalter dem Betreuer wissentlich ihm bekannte Erkrankungen seines Tieres verschweigen, ist ein Zuschlag für Mehraufwand nach ermessen des Tierbetreuers nach Ende der Betreuungszeit zu zahlen. Außerdem haftet der Tierhalter in diesem Fall für alle evtl. auftretenden Folgeschäden (z.B. Desinfektionskosten, Mitbehandlung anderer Tiere wegen Übertragung der Krankheiten, bzw. Parasiten usw.)
er den Betreuer über alle notwendigen Dinge wie Krankheiten, medizinische Versorgung, evtl. Verhaltensabnormalitäten oder Unverträglichkeiten informiert hat.
Seine gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
Lupus & Feli, Tierbetreuung, verpflichtet sich,
die ihr anvertrauten Tiere artgerecht zu halten und sie fachkundig und nach den individuellen Angaben des Tierhalters zu versorgen.
die ihr anvertrauten Tiere regelmäßig mit den von ihnen benötigten Dingen, wie z.B. Futter, Wasser aber auch Medikamenten etc. zu versorgen.
Die ihr anvertrauten Tiere nicht ohne das Wissen des Tierhalters an Dritte weiter zu geben und sie zum vereinbarten Termin wieder an den Tierhalter zu übergeben.
Nach besten Wissen und Gewissen auf die ihr anvertrauten Tiere Obacht zu geben.
§ 5 Workshops, Seminare, Infoveranstaltungen
Workshops, Seminare und Infoveranstaltungen werden nach genügend Anmeldungen durchgeführt. Um dies zu erreichen, werden die geplanten Veranstaltungen frühzeitig bekannt gegeben. Allerdings behalte ich mir vor, die geplanten Veranstaltungen zu verschieben oder ganz abzusagen, sollte es nicht genügend Anmeldungen geben.
Nach einer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung. Nach Erhalt können Sie die Anmeldung 14 Tage lang kostenlos widerrufen. Danach fallen bei einer Absage 50% der Gebühren an. 1 Woche vor Workshop- oder Seminarbeginn oder später fallen 100% an.
Anmeldungen für Workshops, Seminare und Infoveranstaltungen sind ohne Unterschrift bindend.
Tiere, die an Workshops oder Seminaren teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Impfausweis ist mitzuführen. Während der Veranstaltung gilt die gesetzliche Leinenpflicht.
§ 6 Rücktritt und Kündigung
Sofern der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist ein Rücktrittsrecht besitzt, ist der Betreuer innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Wird die vereinbarte Zahlung vom Tierhalter nicht geleistet, so ist der Betreuer ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ferner ist der Betreuer berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. wenn höhere Gewalt oder andere vom Betreuer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder aber die Betreuung unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden.
Bei berechtigtem Rücktritt des Betreuers entsteht keinerlei Anspruch des Tierhalters auf Schadensersatz.
§ 7 Haftung
Der Tierhalter verpflichtet sich, die Kosten für alle evtl. von seinem Tier angerichteten Sach- oder Personenschäden (auch gegenüber Dritte) voll zu übernehmen. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Betreuer nachgewiesene, grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung entstanden sind.
Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während seines Aufenthaltes bei der Betreuung ist ausgeschlossen, ebenso eine Haftung bei Verlust oder Verletzung des Tieres.
§ 8 Tierärztliche Versorgung während der Tierbetreuung
Der Betreuer hat das Recht, die ihm anvertrauten Tiere im Krankheitsfall oder bei eventueller Verletzungen nach seinem Ermessen einem Tierarzt vorzustellen. Sollte der Tierarzt eine Euthanasie in Betracht ziehen, wird diese, wenn möglich, nur nach Rücksprache mit dem Tierhalter durchgeführt.
Der Tierhalter versichert, dass er für alle anfallende Tierarztkosten aufkommt. Hierfür erteilt der Tierhalter dem Betreuer die Erlaubnis sein Tier im Bedarfsfall bei dem von ihm angegeben Haustierarzt behandeln zu lassen. Sollte dieser nicht kurzfristig zur Verfügung stehen, erteilt der Tierhalter weiterhin die Erlaubnis sein Tier bei einem anderen Tierarzt behandeln zu lassen und hierfür ebenfalls die vollen Behandlungskosten und Folgekosten zu übernehmen. Seine Zustimmung zu einer Tierarzt angeratenen Euthanasie wird hiermit für den Notfall erteilt.
Sollte bei Vertragsantritt der Parasitenstatus des Tieres widererwartend nicht nachweisbar oder nicht vertragsmäßig sein, erklärt der Tierhalter sich einverstanden, auf seinen Wunsch hin und auf seine Kosten den notwendigen tierärztlichen Behandlungen unterzogen wird.
§ 9 Datenspeicherung und Datenschutz
Der Tierhalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten und die seines Tieres durch die Tierbetreuung. Des weiteren gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen, welche auf dieser Homepage eingesehen werden können.
Der Tierhalter erklärt weiterhin sein Einverständnis zur Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung.
Der Tierhalter erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass Film- und Fotoaufnahmen seines Tieres, die während der Betreuung erstellt wurden, von mir zur Veröffentlichung und Verwendung jeglichen Zwecks ohne Vergütung, genutzt werden dürfen.
Der Betreuer versichert, dass die Daten des Tierhalters nicht ohne seine ausdrückliche Einwilligung anderweitig an Dritte weiter gegeben werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz von Lupus & Feli - Tierbetreuung.
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Stand 12/2022 Jasmin Knümann – Lupus & Feli – Tierbetreuung & Tierernährungsberatung
Du benötigst eine Tierbetreuung, möchtest einen Termin für eine Ernährungsberatung für deine Katze oder deinen Hund buchen oder du hast Fragen zu meinen Leistungen? Über folgende Wege kannst du mich erreichen:
Ich freue mich darauf, dich und dein Tier kennenzulernen!
Lupus & Feli - Tierbetreuung & Tierernährungsberatung
Jasmin Knümann
Frankfurter Str. 65
42579 Heiligenhaus
Tel. 0170 4351167
kontakt@lupusfeli.de