Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Vertragsabschluss

 

 

 

  1. Der Vetrag für die Tierbetreuung kommt durch die Annahme des unterschriebenen Betreuungsvertrags des Kunden durch den Betreuer zustande. Der Vertrag kann schriftlich per Briefpost oder per Mail zustande kommen und gilt als angenommen, wenn der Betreuer den Erhalt schriftlich bestätigt hat. Bei einer kurzfristigen Buchungsanfrage von Bestandskunden unter 7 Tagen gilt ein Betreuungsplatz auch dann als verbindlich, wenn dem Betreuer alle buchungsrelevanten Daten (Name des Tierhalters, Buchungszeitraum, Anzahl & Art der Tiere) vorliegen und die Buchung von ihm bestätigt wurde. Diese Übermittlung kann auch per Mail oder fernmündlich per Telefon erfolgen.

  2. Der Vertrag für die Tierernährungsberatung kommt durch das Unterschreiben und Zurücksenden des Anamnesebogens durch den Tierbesitzer zustande. Dies kann schriftlich per Briefpost oder per Mail zustande kommen und gilt als angenommen, wenn der Ernährungsberater den Erhalt bestätigt. 

 

 

 

§ 2 Gegenstand des Vertrages

 

 

 

  1. Gegenstand des Betreuungsvertrages ist die Versorgung und/oder Betreuung des Tieres sowie die Erfüllung etwaig gebuchter und vereinbarter Sonderleistungen.

  2. Gegenstand des Vertrages zwischen Kunden und Ernährungsberaters ist die Ernährungsberatung des genannten Tieres, sowie etwaig vereinbarter Sonderleistungen.

 

 

 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung Abrechnung

      

 

  1. Der Betreuer / Ernährungsberater ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchten Leistungen geltenden und vereinbarten Preis nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Der Betrag muss bis zum Datum, das auf der Rechnung veranschlagt wird, auf dem Konto des Tierbetreuers Ernährungsberater eingegangen sein. 
  3. Die Preise für Betreuung, Ernährungsberatung und Sonderleistungen ergeben sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
  4. Der Kunde kann die Betreuungszeit auf Anfrage verlängern, dies kann jedoch aus Termingründen nicht grundsätzlich gewährleistet werden und benötigt die ausdrückliche Bestätigung schriftlich per Mail oder auch fernmündlich per Telefon des Betreuers. Die zusätzlich anfallenden Kosten müssen nach Betreuungsende innerhalb einer Woche beglichen werden.
  5. Eine Absage von verbindlich gebuchten Betreuungsterminen ist bis zu 30 Tage vor Betreuungsbeginn kostenlos möglich, danach wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30% bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn, bzw. eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% bei weniger als 14 Tage vor Betreuungsbeginn erhoben. Termine die nicht bis spätestens 10 Uhr am Vortag des ersten Betreuungstages abgesagt wurden, werden voll in Rechnung gestellt. Die Ausfallentschädigung setzt sich nur aus den anfallenden Betreuungskosten zusammen ohne Aufpreis für Zusatzleistungen oder Fahrtkosten. Der Betrag ist jeweils sofort zu begleichen. Hiervon ausgenommen ist Krankheit oder Todesfall des Kunden, bzw. Todesfall des Tieres, welcher durch eine tierärztliche Bescheinigung zu belegen ist.
  6. Die von mir ausgestellten Gutscheine können nur unter den jeweiligen Bedingungen für Betreuungen und Ernährungsberatungen eingelöst werden und sind nicht übertragbar. Eine vorherige Anmeldung von mindestens 14 Tage vor einer Betreuung ist erforderlich. Sollten zum gewünschten Zeitpunkt keine freie Kapazitäten vorhanden sein, besteht kein Anspruch auf die Einlösung des Gutscheins. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  7. Der Tierbetreuer verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€
  8. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

 

 

Fahrtkosten

  1. Bei den Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen oder individuell abgesprochen werden.

 

 

 

 

§ 4 Vertragsgrundlagen der Tierbetreuung

 

 

 

Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass

 

  1. das zu betreuende Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. 

  2. Bei seinem Tier bei Betreuungsantritt keine ansteckenden Krankheiten oder ein Parasitenbefall vorliegen. Sollte der Tierhalter dem Betreuer wissentlich ihm bekannte Erkrankungen seines Tieres verschweigen, ist ein Zuschlag für Mehraufwand nach ermessen des Tierbetreuers nach Ende der Betreuungszeit zu zahlen. Außerdem haftet der Tierhalter in diesem Fall für alle evtl. auftretenden Folgeschäden (z.B. Desinfektionskosten, Mitbehandlung anderer Tiere wegen Übertragung der Krankheiten, bzw. Parasiten usw.)

  3. er den Betreuer über alle notwendigen Dinge wie Krankheiten, medizinische Versorgung, evtl. Verhaltensabnormalitäten oder Unverträglichkeiten informiert hat.

  4. Seine gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

 

 

 

Lupus & Feli, Tierbetreuung, verpflichtet sich,

 

  1. die ihr anvertrauten Tiere artgerecht zu halten und sie fachkundig und nach den individuellen Angaben des Tierhalters zu versorgen.

  2. die ihr anvertrauten Tiere regelmäßig mit den von ihnen benötigten Dingen, wie z.B. Futter, Wasser aber auch Medikamenten etc. zu versorgen.

  3. Die ihr anvertrauten Tiere nicht ohne das Wissen des Tierhalters an Dritte weiter zu geben und sie zum vereinbarten Termin wieder an den Tierhalter zu übergeben.

  4. Nach besten Wissen und Gewissen auf die ihr anvertrauten Tiere Obacht zu geben.

 

 

 

 

 

 

§ 5 Workshops, Seminare, Infoveranstaltungen

 

 

 

  1. Workshops, Seminare und Infoveranstaltungen werden nach genügend Anmeldungen durchgeführt. Um dies zu erreichen, werden die geplanten Veranstaltungen frühzeitig bekannt gegeben. Allerdings behalte ich mir vor, die geplanten Veranstaltungen zu verschieben oder ganz abzusagen, sollte es nicht genügend Anmeldungen geben.

  2. Nach einer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung. Nach Erhalt können Sie die Anmeldung 14 Tage lang kostenlos widerrufen. Danach fallen bei einer Absage 50% der Gebühren an. 1 Woche vor Workshop- oder Seminarbeginn oder später fallen 100% an.

  3. Anmeldungen für Workshops, Seminare und Infoveranstaltungen sind ohne Unterschrift bindend.

  4. Tiere, die an Workshops oder Seminaren teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Impfausweis ist mitzuführen. Während der Veranstaltung gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

      

 

 

§ 6 Rücktritt und Kündigung

      

 

  1. Sofern der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist ein Rücktrittsrecht besitzt, ist der Betreuer innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Wird die vereinbarte Zahlung vom Tierhalter nicht geleistet, so ist der Betreuer ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt.

  3. Ferner ist der Betreuer berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. wenn höhere Gewalt oder andere vom Betreuer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder aber die Betreuung unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden.

  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Betreuers entsteht keinerlei Anspruch des Tierhalters auf Schadensersatz.

 

 

 

§ 7 Haftung

 

  1. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Kosten für alle evtl. von seinem Tier angerichteten Sach- oder Personenschäden (auch gegenüber Dritte) voll zu übernehmen. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Betreuer nachgewiesene, grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung entstanden sind.

  2. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während seines Aufenthaltes bei der Betreuung ist ausgeschlossen, ebenso eine Haftung bei Verlust oder Verletzung des Tieres.

      

 

 

 

§ 8 Tierärztliche Versorgung während der Tierbetreuung

 

 

 

  1. Der Betreuer hat das Recht, die ihm anvertrauten Tiere im Krankheitsfall oder bei eventueller Verletzungen nach seinem Ermessen einem Tierarzt vorzustellen. Sollte der Tierarzt eine Euthanasie in Betracht ziehen, wird diese, wenn möglich, nur nach Rücksprache mit dem Tierhalter durchgeführt.

  2. Der Tierhalter versichert, dass er für alle anfallende Tierarztkosten aufkommt. Hierfür erteilt der Tierhalter dem Betreuer die Erlaubnis sein Tier im Bedarfsfall bei dem von ihm angegeben Haustierarzt behandeln zu lassen. Sollte dieser nicht kurzfristig zur Verfügung stehen, erteilt der Tierhalter weiterhin die Erlaubnis sein Tier bei einem anderen Tierarzt behandeln zu lassen und hierfür ebenfalls die vollen Behandlungskosten und Folgekosten zu übernehmen. Seine Zustimmung zu einer Tierarzt angeratenen Euthanasie wird hiermit für den Notfall erteilt.

  3. Sollte bei Vertragsantritt der Parasitenstatus des Tieres widererwartend nicht nachweisbar oder nicht vertragsmäßig sein, erklärt der Tierhalter sich einverstanden, auf seinen Wunsch hin und auf seine Kosten den notwendigen tierärztlichen Behandlungen unterzogen wird.

 

 

 

§ 9 Datenspeicherung und Datenschutz

      

 

  1. Der Tierhalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten und die seines Tieres durch die Tierbetreuung. Des weiteren gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen, welche auf dieser Homepage eingesehen werden können.

  2. Der Tierhalter erklärt weiterhin sein Einverständnis zur Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung.

  3. Der Tierhalter erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass Film- und Fotoaufnahmen seines Tieres, die während der Betreuung erstellt wurden, von mir zur Veröffentlichung und Verwendung jeglichen Zwecks ohne Vergütung, genutzt werden dürfen.

  4. Der Betreuer versichert, dass die Daten des Tierhalters nicht ohne seine ausdrückliche Einwilligung anderweitig an Dritte weiter gegeben werden.

 

 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

 

 

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz von Lupus & Feli - Tierbetreuung.

  2. Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

 

 

Stand 12/2022 Jasmin Knümann – Lupus & Feli – Tierbetreuung & Tierernährungsberatung